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Zulassung nach Gefahrstoffverordnung
Sachkunde nach

TRGS 519

TRGS 521

BGR 128

Vom Teilrückbau bis zu Komplettabbrüchen, von Garagen bis zu Industrieanlagen, wir garantieren Ihnen eine kompetente Beratung, eine fachgerechte Durchführung, eine ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Abbruchmaterialien sowie eine termingerechte Beendigung der Arbeiten.

Selbstverständlich können wir Ihnen auf Wunsch ein umfangreiches Rückbau- und Entsorgungskonzept erstellen sowie alle behördlichen Formalitäten für Sie erledigen.